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Annahme von Sperrmüll und Grünschnitt auf den Wertstoffhöfen
1. Anlieferung ist gebührenpflichtig
Freikontingent oder gebührenpflichtig
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Grundsätzlich ist jede Anlieferung von Sperrmüll und Grünschnitt gebührenpflichtig. Gebührenpflichtig ist der Anlieferer.
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Sperrmüll und Grünschnitt können nur über das Freikontingent gebührenfrei angeliefert werden (mehr dazu Ziffern 2 bis 5).
Nur aus dem Landkreis
Es werden nur Sperrmüll- und Grünschnittabfälle aus dem Gebiet des Landkreises Mansfeld-Südharz auf den Wertstoffhöfen angenommen.
2. Selbstanlieferung mit Freikontingent
Freikontingent bedeutet ...
Jedem an die Abfallentsorgung angeschlossenen Haushalt im Landkreis Mansfeld-Südharz steht pro Kalenderjahr ein Kontingent von zwei gebührenfreien Anlieferungen auf den Wertstoffhöfen zu.
Es können höchstens 2 m³ Sperrmüll oder 3 m³ Grünschnitt pro Anlieferung abgegeben werden. Mehr als zwei Anlieferungen pro Kalenderjahr und alle Volumenüberschreitungen sind immer gebührenpflichtig.
Jeder Anlieferer muss auf dem Wertstoffhof ...
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nachweisen, dass seinem Haushalt zum Zeitpunkt der Anlieferung ein Freikontingent zusteht.
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eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Sperrmüllkarte des aktuellen Kalenderjahrs vorlegen.
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nachweisen, dass er seinen Wohnsitz im Landkreis Mansfeld-Südharz hat, zum Beispiel durch Vorlage des Personalausweises.
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eine Erklärung über das Bestehen des Freikontingents und ein Anerkenntnis der Zahlungspflicht bei Nichtbestehen abgeben und unterzeichnen.
Keine Teil-Anlieferungen
Eine Aufteilung des Freikontingents von 2 m³ Sperrmüll oder 3 m³ Grünschnitt pro Anlieferung in mehrere Teil-Anlieferungen ist nicht möglich.
3. Anlieferung des Freikontingents durch Beauftragte
Ein Freund liefert für Sie an
Es ist möglich, dass Sie (als ein im Landkreis Mansfeld-Südharz ansässiger und an die Abfallentsorgung angeschlossener Haushalt) einen Verwandten, einen Freund oder sonstigen Dritten beauftragen, Sperrmüll oder Grünschnitt für Sie bei einem Wertstoffhof anzuliefern.
Der Anlieferer muss auf dem Wertstoffhof folgendes tun:
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Die von Ihnen ausgefüllte und unterzeichnete Sperrmüllkarte vorlegen (gilt als Bevollmächtigung).
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Ihre Erklärung vorlegen, in der Sie bestätigt haben, dass Sie noch über ein Freikontingent verfügen.
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Seine eigenen persönlichen Daten, zum Beispiel durch Vorlage des Personalausweises nachweisen.
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Ein Dokument unterzeichnen, in dem anerkannt wird, dass eine eigene Zahlungspflicht besteht, sofern das Freikontingent tatsächlich doch nicht mehr vorhanden ist.
4. Anlieferung des Freikontingents für Verstorbene
Erben oder andere Dritte liefern an
Bei Sterbefällen besteht im Kalenderjahr des Versterbens selbstverständlich die Möglichkeit der Anlieferung des Freikontingents für den Haushalt des Verstorbenen durch Erben oder beauftragte Dritte (als Anlieferer). Voraussetzung ist, dass der Haushalt des Verstorbenen im Jahr des Versterbens an die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis angeschlossen war oder noch ist und das Freikontingent noch nicht verbraucht ist.
Der Anlieferer, der für den Haushalt eines Verstorbenen Sperrmüll oder Grünschnitt übergeben will, hat daher ...
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die ausgefüllte und vom Erben unterzeichnete Sperrmüllkarte des Haushalts des Verstorbenen vorzulegen,
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seine Erbenstellung oder seine Bevollmächtigung durch den Erben auf geeignete Weise nachzuweisen (zum Beispiel durch Erbschein, Vollmacht oder ähnliches | die Todesanzeige aus einer Zeitung ist kein geeigneter Nachweis).
Außerdem muss der Anlieferer auf dem Wertstoffhof ...
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seine eigenen persönlichen Daten, zum Beispiel durch Vorlage des Personalausweises nachweisen sowie ...
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ein Dokument unterzeichnen, in dem er anerkennt, dass eine eigene Zahlungspflicht besteht, sofern das Freikontingent tatsächlich doch nicht mehr vorhanden ist.
5. Anlieferung des Freikontingents für betreute Personen
Ein Betreuer liefert an
Für den Haushalt einer unter Betreuung stehenden Person kann das Freikontingent entsprechend Ziffer 4 genutzt werden. Dabei ist die Betreuereigenschaft oder eine die Bevollmächtigung durch den Betreuer nachzuweisen.
Der Anlieferer, der für den Haushalt eines Betreuten Sperrmüll oder Grünschnitt übergeben will, hat demgemäß ...
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die ausgefüllte und vom Betreuer unterzeichnete Sperrmüllkarte des Haushalts des Betreuten vorzulegen,
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seine Betreuereigenschaft oder ...
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seine Bevollmächtigung durch einen Betreuer auf geeignete Weise nachzuweisen. Geeignet sind dazu eine Betreuervollmacht, ein Betreuerausweis oder eine sonstige Vollmacht.
Außerdem muss der Anlieferer auf dem Wertstoffhof ...
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seine eigenen persönlichen Daten, zum Beispiel durch Vorlage des Personalausweises nachweisen sowie ...
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ein Dokument unterzeichnen, in dem er anerkennt, dass eine eigene Zahlungspflicht besteht, sofern das Freikontingent tatsächlich doch nicht mehr vorhanden ist.
6. Hinweis
Den Nachweisen wird eine Kopie der Sperrmüllkarte beigelegt. Die Nachweise werden ausschließlich zur Überprüfung des Bestehens des Freikontingents beziehungsweise zur Gebührenerhebung verwendet. Nach erfolgter Überprüfung werden alle Nachweiskopien vernichtet.
- Zuletzt aktualisiert: 09. Oktober 2023