Sperrmüll? Wir haben die Container.

Sperrmüll? Wir haben die Container.

Das Sofa hat nun ausgedient, schade

Das Sofa hat nun ausgedient, schade

Unterrißdorf, am Fuß der ehemaligen Deponie

Unterrißdorf, am Fuß der ehemaligen Deponie

Bauschutt? Kleinmengen gegen Gebühr.

Bauschutt? Kleinmengen gegen Gebühr.

Altmetall? Wir haben die Container.

Altmetall? Wir haben die Container.

Gasentladungslampen? Unbedingt sammeln.

Gasentladungslampen? Unbedingt sammeln.

Altpapier und Pappe, aber gern.

Altpapier und Pappe, aber gern.

Bau- und Abbruchabfälle gegen Gebühr

Bau- und Abbruchabfälle gegen Gebühr

Grünschnitt, lose und im Grüngutsack

Grünschnitt, lose und im Grüngutsack

Elektrogroßgeräte, selbstverständlich

Elektrogroßgeräte, selbstverständlich

Freundliche Mitarbeiter/-innen erwarten Sie

Freundliche Mitarbeiter/-innen erwarten Sie

Auf Wertstoffe sind wir auch eingerichtet, logisch.

Auf Wertstoffe sind wir auch eingerichtet, logisch.

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten

In unsere Container, da passt was rein

In unsere Container, da passt was rein

Sperriges selbst anliefern? Aber gern.

Sperriges selbst anliefern? Aber gern.

Passende Öffnungszeiten für jeden

Passende Öffnungszeiten für jeden

Grünschnittsäcke, nur wenn geöffnet ist

Grünschnittsäcke, nur wenn geöffnet ist

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  • Anlieferungen auf den Wertstoffhöfen

Selber | Abfall | Anliefern

Annahme von Sperrmüll und Grünschnitt auf den Wertstoffhöfen

1. Anlieferung ist gebührenpflichtig

Freikontingent oder gebührenpflichtig

  • Grundsätzlich ist jede Anlieferung von Sperrmüll und Grünschnitt gebührenpflichtig. Gebührenpflichtig ist der Anlieferer.

  • Sperrmüll und Grünschnitt können nur über das Freikontingent gebührenfrei angeliefert werden (mehr dazu Ziffern 2 bis 5).

Nur aus dem Landkreis

Es werden nur Sperrmüll- und Grünschnittabfälle aus dem Gebiet des Landkreises Mansfeld-Südharz auf den Wertstoffhöfen angenommen.

Alle Informationen zum Download

6. Hinweis

Den Nachweisen wird eine Kopie der Sperrmüllkarte beigelegt. Die Nachweise werden ausschließlich zur Überprüfung des Bestehens des Freikontingents beziehungsweise zur Gebührenerhebung verwendet. Nach erfolgter Überprüfung werden alle Nachweiskopien vernichtet.

 

 



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