Entsorgung von Grün- und Gartenabfällen
Zusammen mit der Bio-Tonne
Ganzjährig können ...
Grün- und Gartenabfälle mittels EAW Grünabfallsack und/oder der EAW Grünschnittbanderole im Holsystem wie folgt entsorgt werden ...
Nutzer einer Bio-Tonne ...
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können bis zu insgesamt drei mit Grün- und Gartenabfällen gefüllte EAW Grünabfallsäcke und/oder Grünschnitt, gebündelt mit den EAW Grünschnittbanderolen, ohne Voranmeldung am regulären Leerungstermin neben ihrer Bio-Tonne zur Mitnahme bereitstellen.
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Möchten Nutzer einer Bio-Tonne mehr als drei Säcke und/oder Bündel am Leerungstermin neben ihrer Bio-Tonne zur Mitnahme bereitstellen, ist das im Vorfeld des regulären Leerungstermins über dieses Formular oder über 03475 613316 oder per
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anzumelden. Anmeldeschluss für die Abholung in der Folgewoche ist der Dienstag der Vorwoche bis 17:30 Uhr.
Wenn Sie keine Bio-Tonne ...
- nutzen, können Sie die gefüllten EAW Grünabfallsäcke beziehungsweise mit den mit EAW Banderolen versehenen Grünschnitt nach vorheriger Anmeldung über dieses Formular oder über 03475 613316 oder per
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an den Tagen zur Abholung vor Ihrem Grundstück bereitstellen.
Die Entsorgungskosten ...
Die Entsorgungskosten für diese Form der Grünabfallsammlung sind über den Erwerb der Grünabfallsäcke oder Banderolen bei den hier aufgeführten Verkaufsstellen abgedeckt.
Straßensammlung von Grünabfällen
Im Frühjahr und im Herbst ...
findet eine flächendeckende Straßensammlung von Grünabfällen an den hier genannten Terminen mit dem Symbol für die Straßensammlung (siehe Grafik rechts) statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Grünabfälle werden von den an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücken abgeholt.
Bereitstellung
und Hinweise auf geeignete Behältnisse für die Bereitstellung der Grünabfälle entnehmen Sie bitte dem Abschnitt "Bereitstellung bei Straßensammlung und Grünabfall statt Sperrmüll".
Die Entsorgungskosten ...
für diese Form der Grünabfallsammlung sind über die Grundgebühren abgedeckt.
Grünabfall statt Sperrmüll
Ein oder zwei Mal im Jahr ...
können Sie nach Anmeldung über die Abrufkarte Sperrmüll anstelle von zwei Kubikmetern Sperrmüll, drei Kubikmeter Grünabfall entsorgen lassen. Sollen sechs Kubikmeter Grünabfall entsorgt werden, ist die Anmeldung unter Nutzung von zwei Abrufkarten Sperrmüll vorzunehmen.
Es geht auch online
Alternativ und sehr viel praktischer können Sie die Anmeldung auch über das Online-Formular vornehmen.
Die Entsorgungskosten ...
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für diese Form der Grünabfallsammlung sind über die Grundgebühren abgedeckt.
Bereitstellung bei Straßensammlung und Grünabfall statt Sperrmüll
Die Grün- und Gartenabfälle müssen ...
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an einem für die Straßensammlung von Grünabfällen im Abfalltourenplan genannten Termin oder
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an dem für die Abholung von Grüngut über die Sperrmüllkarte per Rückantwortkarte benannten Termin
bis 6 Uhr morgens so an der Straße bereitstehen, dass sie vom Entsorgungsfahrzeug gut erreichbar sind und ohne Probleme aufgegriffen und eingeladen werden können.
Grün- und Gartenabfälle in EAW Grünabfallsäcken oder mit EAW Banderolen gebündelte Grün- und Gartenabfälle können ebenfalls und ohne Anmeldung an den Terminen der Straßensammlung zur Abholung bereitgestellt werden.
Bereitstellung
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Bündelfähige Grünabfälle sind als Bündel zur Abholung bereitzulegen.
Ein Bündel darf maximal 25 Kilogramm schwer sein und einen Durchmesser von maximal 50 Zentimetern haben.
Die Länge der Äste und Zweige darf maximal 1,50 Meter und die Aststärke maximal 10 Zentimeter Durchmesser betragen.
Die Bündel müssen fest verschnürt sein, nicht aber mit Draht oder Kunststoffbändern.
Lose, das heißt nicht gebündelt, bereitgestellter Grünschnitt wird NICHT entsorgt.
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Nicht bündelfähiger Grünabfall (zum Beispiel Rasen- und Heckenschnitt sowie Laub) soll in geeigneten Behältnissen* mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 25 Kilogramm zur Sammlung bereitgestellt werden.
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In Kunststofffoliensäcken, Plastiktüten oder gar Gelben Säcken bereitgestellter Grünabfall wird NICHT entsorgt.
Geeignete Behältnisse*
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Die Behältnisse zur Bereitstellung von nicht bündelfähigen Grünabfällen müssen entweder kompostierfähig oder leicht auszuschütten und deshalb in jedem Fall offen sein.
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Geeignet sind zum Beispiel Wannen, Schüsseln, große Gartentaschen, Körbe, Wasserfässer aus Kunststoff.
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Kompostierbare Behältnisse sind Pappkartons und Papiersäcke. Papiersäcke dürfen keine Einlagen von Kunststofffolie oder eine Aluminiumbeschichtung haben.
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Nicht kompostierbare Behältnisse werden von den Müllwerkern in der Schüttung des Sammelfahrzeugs entleert und verbleiben dann am Platz der Bereitstellung. Sie werden NICHT mitgenommen.
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Kompostierbare Behältnisse gelangen mitsamt den Grünabfällen in das Sammelfahrzeug.
- Es erfolgt kein Erstattung verlorengegangener Behältnisse.
Anliefern auf den Wertstoffhöfen
Grüngutcontainer stehen bereit
Auf den EAW Wertstoffhöfen können Grün- und Gartenabfälle ganzjährig selbst angeliefert werden.
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Ohne weitere Gebühren werden Grünabfälle angenommen, die in den zugelassenen, gegen Gebühr zu erwerbenden EAW Grünabfallsäcken verpackt oder mit den zugelassenen, und ebenfalls gegen Gebühr zu erwerbenden EAW Grüngutbanderolen gebündelt sind.
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Lose Grünabfälle werden gegen eine Annahmegebühr angenommen.
Bitte beachten Sie diese Hinweise zur Anlieferung von Grünschnitt und Sperrmüll auf den Wertstoffhöfen.
Anliefern bei Kompostierungsanlagen
Direktanlieferung bei einer Verwertungsanlage
Auch auf privatwirtschaftlich betriebenen Kompostierungsanlagen können Grün- und Gartenabfälle ganzjährig selbst angeliefert werden.
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Die Annahme auf den Kompostierungsanlagen ist kostenpflichtig. Es gelten jeweils privatwirtschaftliche Annahmepreise.
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Bitte informieren Sie sich über die Annahmebedingungen und Preise unter den angegebenen Kontaktdaten der einzelnen Anlagen.
Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen
Bitte beachten Sie, dass ...
das Verbrennen von nicht kompostierbaren pflanzlichen Gartenabfällen ab dem 1. Januar 2022 im Landkreis Mansfeld-Südharz wie hier beschrieben neu geregelt worden ist.
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Den "Antrag für eine Ausnahmegenehmigung für die Verbrennung von pflanzlichen nicht kompostierbaren Gartenabfällen nach § 28 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz" finden Sie hier.
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Ansprechpartner und zuständig für diesen Sachverhalt ist das Umweltamt des Landkreises Mansfeld-Südharz.
Bitte informieren Sie sich hier ausführlich.
Rechtsgrundlagen
§ 21 Abs. 3, 5 und 8 Satz 3 Abfallsatzung
§ 29 Abs. 1 Ziff. 2.2. Abfallsatzung
- Zuletzt aktualisiert: 28. September 2023