Elektroaltgeräte sammeln
Über 50 Geräte je Haushalt
Wertvolles zurückgewinnen
Gefährliches aus dem Stoffkreislauf nehmen
Im Durchschnitt soll es in jedem Haushalt mehr als 50 Elektro- und Elektronikgeräte und sieben Fernbedienungen geben (Quelle).
Dazu gehören elektrische und elektronische Haushalts-, Garten-, Spielgeräte und Werkzeuge, Öfen, Photovoltaikmodule sowie Lampen und Leuchten. Jedes dieser Geräte wird früher oder später einmal zu einem Elektro- oder Elektronikaltgerät. Diese sind dann gemäß der Vorgaben des | Elektro- und Elektronikgerätegesetzes - ElektroG | "einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen".
Der Grund dafür sind die in den Altgeräten enthaltenen wertvollen Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium. Aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel können in den Geräten enthalten sein.
Über das Recycling der Altgeräte sollen die wertvollen Stoffe zurückgewonnen und verwertet werden. Die gefährlichen Inhaltsstoffe sollen aus den Stoffkreisläufen entfernt werden.
Mehrwissen über ...
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Elektro- oder Elektronik(alt)geräte haben wir hier für Sie verlinkt.
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die Altampenentsorgung haben wir hier für Sie verlinkt.
Gerätekategorien und Gerätegruppen
Einordnung der Altgeräte
Ab August 2018 gelten folgende sechs, auf Basis der Eigenschaften der Produkte sowie der Entsorgung neu gefasste Sammelgruppen inkl. Gerätekategorien (gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG).
Sammel-gruppe |
Geräte-kategorie |
Bezeichnung und Beispiele |
1 | 1 | Wärmeüberträger (Kühl- und Klimageräte) |
2 | 2 | Bildschirme, Monitore und Geräte, mit Bildschirmen mit einer Oberfläche größer 100 Quadratzentimeter |
3 | 3 | Lampen (Leuchtstoff- und Energiesparlampen) |
4 | 4 | Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Elektrogroßgeräte) |
5 | 5 | Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Elektrokleingeräte) |
5 | 6 | Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, Kantenlängen jeweils kleiner als 50 Zentimeter (Telefone, Mobiltelefone, Handy, Smartphone u. ä.) |
6 | 4 | Photovoltaikmodule |
Welche Elektroaltgeräte zu den einzelnen Gruppen gehören, lesen Sie hier.
Rechtsgrundlage
Artikel 3 des Artikelgesetzes „Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom 20. Oktober 2015“. Dieser Artikel 3 ist am 15.8.2018 in Kraft getreten.
Geräte müssen komplett sein
Vordemontierte ("ausgeschlachtete") Geräte sind keine Elektroaltgeräte im Sinne des ElektroG. Demontierte oder zerlegte Altgeräte sind von der Annahme und Abholung ausgeschlossen.
Offener Anwendungsbereich
Offener Anwendungsbereich
Ab 15. August 2018 gilt der sogenannte Offene Anwendungsbereichne Anwendungsbereich (Open Scope), der nahezu alle Elektro-/Elektronikgeräte erfasst.
Für Sie als Verbraucher ist es nur wichtig zu wissen, dass Sie zukünftig dann auch Möbel und Kleidungsstücke mit fest eingebauten elektrischen oder elektronischen Funktionen, wie "Badezimmerschrank mit eingebauter Beleuchtung, Massagesessel, elektrisch höhenverstellbare Schreibtische, Schuhe mit eingebauten Blinklichtern (Quelle)" als Elektroaltgeräte entsorgen müssen.
Abholung von vier Großgeräten
Computerbildschirm | Elektroherd | Kühlkombination | Waschmaschine
Ein Haushalt kann in einem Jahr maximal vier Elektrogroßgeräte zur gebührenfreien Abholung anmelden.
Großgeräte, die den Gerätegruppen
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Haushaltsgroßgeräte (Elektroherd, Waschmaschine, Pedelec) und Kühlgeräte (Kühlkombination) sowie
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der Informations-, Telekommunikationstechnik sowie Unterhaltungselektronik (Computerbildschim)
zuzuordnen sind, können angemeldet werden und werden von einem, an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstück, abgeholt.
Diese vier Großgeräte werden an maximal zwei Terminen abgeholt. Möglich sind also eine oder zwei Anmeldungen im Jahr.
Die Abholung anmelden
Zur Anmeldung können das Online-Elektrogeräteformular oder die Abrufkarte für Elektroaltgeräte genutzt werden, die im Service-Heft enthalten sind und die auch hier heruntergeladen werden können.
Elektrogroßgeräte aus Betrieben
Es ist auch möglich, große Elektroaltgeräte aus einem Betrieb abholen zu lassen. Die Abholung ist für jedes Altgerät gebührenpflichtig, sie ist telefonisch über 03475 613324 anzumelden.
Abholung von mehr als vier Großgeräten
Es sind viele Altgeräte zu entsorgen
Es ist auch möglich, aus einem Haushalt mehr als vier große Elektroaltgeräte im Jahr abholen zu lassen.
Die Abholung einer Elektroaltgeräte-Übermenge ist gebührenpflichtig. Sie ist telefonisch über 03475 613324 anzumelden.
Ausgeschlossene Elektrogroßgeräte
Zu groß und nicht haushaltstypisch
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Für elektrische/elektronische Großgeräte, die von einer Person nicht "von Hand", auch nicht unter Zuhilfenahme einer Gerätekarre verladen werden können, besteht keine Abholpflicht.
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Ebenfalls von der Abholung ausgeschlossen sind solche Elektroaltgeräte, die üblicherweise nicht in privaten Haushalten genutzt werden.
Abholung von Kleingeräten
Abholung ohne Anmeldung
Es ist möglich, eine begrenzte Anzahl von Elektro- und Elektronikkleingeräten der Sammelgruppe 5 (Gerätekategorien 5 und 6).
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Haushaltskleingeräte (zum Beispiel Staubsauger, Kaffeemaschinen, Toaster | Gerätekategorie 5) und
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Informations- und Telekommunikationstechnik (zum Beispiel Notebooks, Drucker und Telefone | Gerätekategorie 6)
ohne dass sie mit angemeldet werden müssen, an einem vereinbarten Abholtermin für Elektrogroßgeräte mit bereitzustellen.
Abholung mit Anmeldung
Als Alternative zu einem Großgerät kann auch ein Gebinde aus mehreren Elektrokleingeräten (Toaster, Radio, Telefon und ähnliche) mit einem Gewicht von 4 bis 50 kg separat zur Abholung angemeldet werden. Selbstverständlich können auch mehrere Gebinde angemeldet werden, die dann die entsprechende Anzahl der Großgeräte aus dem Freikontingent verbrauchen. Elektrokleingeräte mit einer Gesamtmasse von mehr als 4 Kilogramm bis unter 50 Kilogramm (ein Gebinde) werden in der Summe der Abholungen aus einem Haushalt als ein Elektrogroßgerät gezählt. Wenn aus dem Haushalt bereits vier Elektrogroßgeräte abgeholt wurden, entspricht ein solches "Gebinde" einer Elektroaltgeräte-Übermenge und ist gebührenpflichtig.
Eine Anmeldung über 03475 613324 ist immer erforderlich, wenn Haushaltskleingeräte der oben genannten Gerätekategorien 5 und 6 mit einer Gesamtmasse ab vier Kilogramm abgeholt werden sollen.
Abrufkarte oder Expressabfuhr
Drei Wochen einplanen
Ihre Anmeldung über das Online-Elektrogeräteformular beziehungsweise die ausgefüllte Abrufkarte für Elektroaltgeräte sollte mindestens drei Wochen vor dem gewünschten Termin beim EAW eingetroffen sein. Die Antwortmali oder die Antwortkarte, in/auf der Sie den Termin für die Abholung erhalten, trifft mindestens drei Tage vor diesem Termin, ebenfalls per E-Mail oder per Post bei Ihnen ein.
Können Sie den benannten Termin für die Abholung nicht wahrnehmen, teilen Sie das dem EAW bitte rechtzeitig schriftlich oder telefonisch über 03475 613324 mit. Kommen wir zu Ihnen und es stehen keine Elektroaltgeräte bereit, ist das eine Leerfahrt und Leerfahrten verursachen Kosten.
Es muss schnell gehen
Sie benötigen einen kurzfristigen Termin für die Abholung von großen Elektroaltgeräten?
Dann bestellen Sie doch eine Expressabfuhr. Vermerken Sie diesen Wunsch bitte im Online-Elektrogeräteformular beziehungsweise auf der Abrufkarte für Elektroaltgeräte.
Die Expressabfuhr kann gegen Zahlung einer Expressgebühr durchgeführt werden. Spätestens drei Werktage nach Eingang der Expressgebühr auf den Konten des EAW werden die angemeldeten Elektroaltgeräte abgeholt.
Ihre Ansprechpartner/-in bei Fragen zur Expressabfuhr finden Sie hier.
Elektroaltgeräte bereitstellen
So ist es richtig
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Bitte stellen Sie am Ihnen benannten Abholtag bis 6 Uhr morgens nur die angemeldeten Elektroaltgeräte vor Ihrem Grundstück so bereit, dass die Müllwerker auf dem Entsorgungsfahrzeug sie auch sehen können. Verantwortlich dafür, dass auch Passanten nicht durch die Geräte gefährdet werden, ist der-/diejenige, der/die Geräte bereitstellt.
- Elektrokleingeräte, unabhängig davon, ob es sich um wenige Geräte handelt, die nicht angemeldet werden müssen, oder um viele Kleingeräte, die anzumelden sind, wenn ihre Masse insgesamt über vier Kilogramm (siehe "Abholung von Kleingeräten") beträgt, verpacken Sie diese zum Beispiel in einem Sack, Korb oder Karton. Die Verpackung muss offen sein, damit die Geräte in Augenschein genommen werden können.
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Elektroaltgeräte, die nicht angemeldet worden sind und solche deren Abholung nicht "genehmigt" wurde, werden nicht mitgenommen. Ob angemeldete Teile nicht "genehmigt" wurden, erkennen Sie an dem Eintrag auf der Terminmitteilung der Abrufkarte für Elektroaltgeräte unter "Von den angemeldeten Einzelteilen können nicht entsorgt werden ...".
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Großgeräte stellen Sie bitte unverpackt bereit, Kleingeräte stellen Sie am besten in einem Gebinde bereit.
Was ist ein Gebinde?
Ein Gebinde ist ein, von den Müllwerkern gut greifbares Behältnis. Sofern das Gebinde von seiner Größe und Stabilität her geeignet ist, dürfen darin maximal 50 Kilogramm Elektrokleingeräte "verpackt" zur Mitnahme bereitgestellt werden.
Als Gebinde geeignet sind Pappkartons, Körbe oder Taschen, die offen bereitzustellen sind. Je ein Karton, eine Tasche oder ein Korb zählt als ein Gebinde.
Das Gebinde wird mitgenommen
Bitte beachten Sie, dass das als Gebinde genutzte Behältnis mitgenommen und nicht zurückgestellt wird.
Kleingeräte zum Discounter
Kleine Elektroaltgeräte im Supermarkt abgeben
Ab 1. Juli 2022 müssen auch Supermärkte, Discounter und Drogerien kleine Elektroaltgeräte annehmen, wenn sie über eine Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verfügen und wenn sie regelmäßig Elektro-/Elektronikgeräte, darunter auch Energiesparlampen verkaufen.
Altlampen richtig entsorgen
Gasentladungs-/Altlampen sind Elektroaltgeräte
Gasentladungslampen | Gasmoleküle leuchten
Gasmoleküle sorgen dafür, dass folgende sogenannte Gasentladungslampen, angeregt durch elektrische Entladungen, leuchten. Es zählen dazu | Hochdruck-Natriumdampflampen | Metalldampflampen | Niederdruck-Natriumdampflampen | Leuchtstoff- und Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) | Neonröhren |
LED Lampen | leuchten mit Chip
LED Lampen (light-emitting diode - Leuchtdiode) enthalten kein Quecksilber, sie leuchten über Leuchtdioden (elektronische Bauteile). LED Lampen sind dennoch nicht ungefährlich, denn sie können, je nach Lichtfarbe, toxische Stoffe wie Arsen- und Bleiverbindungen enthalten.
Entsorgung | so ist es richtig
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Defekte Gasentladungslampen inkl. LED Lampen gehören zur Sammelgruppe/Gerätekategorie 3 (Beleuchtungsköper) und sind als Altlampen gemäß § 10 ElektroG "einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen". Sie können jedoch nicht zur Abholung angemeldet werden.
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Bitte liefern Sie diese selber auf den EAW Wertstoffhöfen oder besser am Schadstoffmobil an.
Defekte Glüh- und Halogenlampen sind Restabfall
Normale Glühlampen/-birnen und Halogenstrahler können über den Restabfall entsorgt werden.
Anlieferung auf den Wertstoffhöfen
Wenn Sie selbst anliefern können
Elektro- und Elektronikaltgeräte jeder Größe und aus allen Gerätegruppen werden auf den EAW Wertstoffhöfen gebührenfrei angenommen.
Sie müssen von Ihnen als Anlieferer selbst, nach den Hinweisen des Personals, in die entsprechend gekennzeichneten Container eingestellt werden. Entladehilfen oder Hebezeuge stehen nicht zur Verfügung.
Es sind viele Elektroaltgeräte
Viele Elektrokleingeräte können Sie jederzeit zu den Wertstoffhöfen bringen.
Möchten Sie jedoch mehr als 20 große Elektroaltgeräte, wie Elektroherde, Waschmaschinen oder Kühltruhen selbst anliefern, stimmen Sie das bitte vor der Anlieferung mit dem EAW ab.
Händler nimmt Geräte zurück
Geräterücknahme im Fachhandel
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Großhandel und Fachgeschäfte sind seit Juli 2016 verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts kostenfrei zurückzunehmen.
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Kleine Altgeräte (keine Kante darf länger als 25 Zentimeter sein) müssen Händler auch dann zurücknehmen, wenn Sie kein neues Gerät bei ihm kaufen.
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Auch Online-Händler sind verpflichtet, Geräte zurückzunehmen.
Die Rücknahme von E-Altgeräten im Handel ergänzt die vom EAW organisierten Entsorgungsmöglichkeiten. Insbesondere die Möglichkeit der Rückgabe kleiner Altgeräte beim Elektrofachgeschäft "um die Ecke" erleichtert es Ihnen, diese einer umweltgerechten Verwertung zuzuführen.
„E-Waste Day“ ruft zur korrekten Entsorgung von Elektrogeräten auf
Rechtsgrundlagen
Rechtliche Vorgaben
§ 6 Abs. 1, Ziffer 17 Abfallsatzung | Begriffsbestimmung Elektroaltgeräte | basierend auf § 3 ElektroG
§ 13 Abs. 1 Zif. 5 Abfallsatzung | Getrennthaltung von Abfällen | Elektroaltgeräte
§ 17 Abfallsatzung | Elektroaltgeräte
§ 17a Abfallsatzung | Abholung von Elektroaltgeräten im Holsystem
Anlage 3 der Abfallsatzung | Liste der Elektro- und Elektronikaltgeräte und Hinweise zu deren Entsorgung im Bringsystem und/oder im Holsystem gemäß § 17a Abfallsatzung
§ 2 Absatz 1 ElektroG | Gerätekategorien
§ 10 ElektroG | Getrennte Erfassung
§§ 15, 16, 17 ElektroG | Aufstellen von Behältnissen .... | Rücknahmepflicht Hersteller | Rücknahmepflicht Vertreiber
Anlage 1 ElektroG | Nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die Gerätekategorien des § 2 Absatz 1 ElektroG fallen
- Zuletzt aktualisiert: 28. September 2023