Wertstoffsammlung
Annahme auf den EAW Wertstoffhöfen
Gebührenpflichtige Annahme
Wertstoffe aus Kunststoffen werden auf den EAW Wertstoffhöfen angenommen.
Es werden unter anderem angenommen ...
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Blumenkästen und Blumenübertöpfe
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Gartenmöbel aus Kunststoffen (ohne Metall und ohne Stoff, zum Beispiel der Plastegartenstuhl)
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Getränkekästen ohne Inhalt
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Haushaltseimer ohne Metallbügel (jedoch keine Verpackungseimer, wie zum Beispiel leere Farbeimer)
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Kinderspielzeuge aus Kunststoff (groß, ohne Metallteile und elektronische Bauteile)
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Kunststofffässer, Kunststofftonnen und Kunststoffkanister (keine Verpackungskanister)
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Kunststoffgießkannen, Kunststoffklappboxen, Kunststoffküchensiebe und ähnliche große Haushaltsgegenstände
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Kunststoffwannen, Kunststoffschüsseln und Kunststoffkörbe
Das sind keine Kunststoffwertstoffe
Andere Entsorgungswege nutzen
Für andere Abfälle aus Kunststoffen sind die im Folgenden genannten, zum Teil gebührenpflichtigen Entsorgungswege zu nutzen.
Über den Gelben Sack sind zu entsorgen
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Leere Verpackungen aus Kunststoffen und Kunstoffverbunden (unter anderem auch Farbeimer, Ölkanister, Säurekanister, Spritzmittelkanister)
Als Sperrmüll sind zu entsorgen
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Gegenstände aus Gummi
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Gartenmöbel aus Polyrattan
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Kindersitze für Auto und Fahrrad
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Kunststoffverbunde aus verschiedenen Kunststoffen (zum Beispiel Schulranzen, Teppiche, Bodenbeläge)
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metall- oder holzhaltige Kunststoffteile und Kunststoffverbunde
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Ski, Snowboards und Skischuhe
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Zelte, Plexiglas, Toilettensitze und Toilettendeckel
Als Restabfall sind zu entsorgen
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Video- und Musikkassetten
Als Bauabfall/Fenster/Türen sind zu entsorgen
- PVC Fenster und Türen inklusive Zargen
Als Baumischabfall sind zu entsorgen
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Isoliermaterialien (Styropor, Styrodur, Polyurethan-Schaum)
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Baustellenabfälle (Kanalgrundrohre beziehungsweise PVC Rohre, verschmutzte Folien)
Die Annahme von Baumischabfällen, Bauabfall und Bauschutt auf den Wertstoffhöfen ist gebührenpflichtig.
Rechtsgrundlagen
Satzungs- und Gesetzesbezüge
Im Landkreis Mansfeld-Südharz ist zum 02.01.2015 die getrennte Sammlung der sogenannten "stoffgleichen Nichtverpackungen" aus Kunststoffen eingeführt worden.
§ 6 Abs. 1, Ziffer 15a Abfallsatzung | Begriffsbestimmung stoffgleiche Nichtverpackungen
§ 7 Abs. 4 Abfallsatzung | Umfang der Verwertungs- und Beseitigungspflicht
§ 15 a Abfallsatzung des Landkreises Mansfeld-Südharz inklusive Anlage 4 - Trennliste in Verbindung mit § 14 (1) Kreislaufwirtschaftsgesetz
und das Verpackungsgesetz
- Zuletzt aktualisiert: 31. Juli 2023