Altmetall richtig entsorgen
Altmetalle und was dazu gehört
Altmetall | eine wichtige Rohstoffreserve
Bei der Stahlproduktion sind etwa 50 % des Einsatzmaterials Altmetall. Sein Einsatz reduziert den Energieverbrauch, schont die Rohstoffvorkommen und trägt deshalb nachhaltig zum Schutz unserer Umwelt bei.
Zu den Altmetallen zählen alle im Haushalt und Garten anfallenden Gegenstände aus Metall, unterschieden nach Öfen/Boiler und Sammelschrott mit Ausnahme der Verpackungsabfälle.
Altmetalle | Sammelschrott sind
| Aschekübel | Aschenkübel aus Metall | Badeofen | Badewanne | Besteck | Bettgestell aus Metall | Eimer | Fahrräder ohne Bereifung | Kinderroller/-dreiräder aus Metall ohne Bereifung | Kinderwagengestelle | Kuchenbleche | Maschendraht aufgerollt | Matratzenfederkern | mechanische Nähmaschinen mit Metallgehäuse ohne Tisch | Ofenbleche | Ofenrohre | Regal aus Metall | Schrank aus Metall | Schubkarre | Schüsseln | Töpfe | Wäschepfähle aus Metall | Waschkessel | Zaunfelder und -pfähle aus Metall | Zink-/Waschwanne | und Ähnliches |
Altmetalle | Öfen/Boiler sind
| Badeöfen | Dauerbrandöfen | Gasdurchlauferhitzer | Gasheizkörper | Heizkessel zentraler Wärmeversorgungsanlagen | Kachelöfen, transportabel | Küchenkohleöfen | und Ähnliches |
Was nicht zum Altmetall gehört
Kein Altmetall,
im Sinne der Definition der Abfallsatzung sind Verpackungen aus Aluminium und Weißblech. Diese sind über das Sammelsystem für Verkaufs-/Leichtverpackungen, den Gelben Sack, zu entsorgen.
Ebenfalls kein Altmetall sind alle Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die Gerätekategorien des § 2 Absatz 1 ElektroG, Anlage 1 fallen.
Altmetalle der Verwertung zuführen
Annahme auf den Wertstoffhöfen
Altmetalle sind verwertbar. Eine getrennte Sammlung ist die Voraussetzung dafür.
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Altmetalle werden auf den EAW Wertstoffhöfen gebührenfrei angenommen, wenn die Gegenstände nicht länger als 1,20 m und nicht schwerer als 40 kg sind.
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Alternativ können Altmetalle privatwirtschaftlichen Schrotthändlern oder gemeinnützig organisierten Schrottsammelaktionen zur Verwertung übergeben werden.
Rechtsgrundlagen
Satzungsbezüge
§ 6 Ziffer 16 Abfallsatzung |Begriffsbestimmung
§ 13 Abs. 1 Zif. 4 Abfallsatzung | Getrennthaltung von Abfällen | Altmetall
§ 16 Abfallsatzung | Entsorgung von Altmetallen
- Zuletzt aktualisiert: 07. März 2023