Restabfälle richtig sammeln
Restabfälle kaum zu vermeiden
Restabfall, weniger wäre gut
Restabfälle sind alle festen, stofflich nicht verwertbaren Abfälle, die in Haushalten, Gewerbebetrieben und öffentlichen Einrichtungen anfallen, darunter zum Beispiel
| Asche aus Festbrennstoffheizungen | Glas-, Spiegel- und Keramikscherben | Glüh- und Halogenlampen | benutzte Hygieneartikel | Kehricht | Lumpen | gefüllte Staubsaugerbeutel | zertretene Schuhe | verschmutztes Verpackungsmaterial | benutzte Wegwerfwindeln | Zigarettenasche und -kippen | mehr im Abfall ABC |
Keine Restabfälle sind
Wertstoffe bitte getrennt sammeln
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Wertstoffe sind Abfälle, die stofflich verwertet werden können. Deshalb sollen diese getrennt vom Restabfall über die Sammelsysteme Bio-Tonne, Gelber Sack/Container, Glas-Iglu-Behälter und die Blaue Tonne fürs Altpapier gesammelt werden.
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Gefährliche Abfälle, die unter Einhaltung besonderer Bestimmungen, gesondert und ohne Schaden für die Umwelt beseitigt werden müssen, sollen getrennt vom Restabfall am Schadstoffmobil abgegeben werden.
Zugelassene Restabfallbehälter
Die Graue Tonne für den Restabfall
Abfälle, die in privaten Haushalten anfallen, sind
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wenn sie nicht selber verwertet werden können (was nur bei Bioabfällen mittels Eigenkompostierung möglich ist) beziehungsweise
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wenn sie nicht verwertbar sind (Restabfälle)
dem öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger (hier dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises) in zugelassenen Restabfallbehältern zu überlassen (Überlassungspflicht).
Zugelassen sind ...
Restabfallbehälter mit einem Füllraum von |
maximales Füllgewicht eines Abfallbehälters |
80 Liter | 40 Kilogramm |
120 Liter | 48 Kilogramm |
240 Liter | 96 Kilogramm |
660 Liter | 264 Kilogramm |
770 Liter | 308 Kilogramm |
1.100 Liter | 440 Kilogramm |
Chip und Identsystem
Jede Leerung wird registriert
Alle genannten Restabfallbehälter sind mit einem Chip ausgerüstet.
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Jede Leerung wird mittels der an den Sammelfahrzeugen installierten Leseeinrichtungen des Identsystems registriert. Per Datenfunk wird jeder Datensatz, bestehend aus Chipnummer, Datum und Umleeruhrzeit, zur Weiterverarbeitung an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft geschickt.
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Restabfallbehälter können zusätzlich individuell gekennzeichnet werden. Verwechslungen von Restabfallbehältern sind dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft zeitnah zu melden.
Abfuhrrhythmen und Gebührenmarken
Entscheidung zum Abfuhrrhythmus
Es kommt auf den Behälterfüllraum an, welcher Abfuhrrhythmus genutzt werden kann. Über die Auswahlmöglichkeiten, die Sie mit der Anmeldung zur Abfallentsorgung erstmals haben, informieren wir Sie hier.
Bei Veränderungen, die sich auf die Höhe des Abfallaufkommens auswirken, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Änderung von Abfuhrrhythmus und/oder Behältergröße zu stellen. Eine Änderung im Jahr ist gebührenfrei.
Abfallgebührenmarken
Mit dem Abfallgebührenbescheid erhalten Sie zu Beginn eines jeden Jahres die Abfallgebührenmarke für Ihren Restabfallbehälter. Die Gebührenmarke ist ein Jahr gültig. Aufgedruckt sind das Behältervolumen (80, 120 oder 240 Liter) und der Abfuhrrhythmus den Sie für ihr Grundstück angemeldet oder ausgewählt haben.
Die hier eingefügte Grafik zeigt ausgewählte Beispiele der im Jahr 2023 gültigen Abfallgebührenmarken für Haushalte und Betriebe. Bitte kleben Sie "Ihre" Gebührenmarke immer gleich nachdem Sie sie erhalten haben, gut sichtbar auf den Deckel Ihres Restabfallbehälters.
Ein Aufkleben auf der Vorderseite des Abfallbehälters ist nicht günstig, da er an dieser Stelle bei der Leerung stark beansprucht und die Marke dadurch leicht zerstört wird.
Keine Leerung ohne gültige Marke ab 1. Juli 2023
Abfallbehälter ohne gültige Abfallgebührenmarke werden spätestens ab 1. Juli des Gültigkeitsjahres nicht mehr geleert. Wurde Ihr Abfallbehälter nach diesem Termin nicht geleert, weil die gültigen Marke nicht aufgeklebt wurde, müssen Sie mit dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft eine kostenpflichtige Sonderleerung vereinbaren.
Bereitstellung und Leerung
Morgens bis 6 Uhr bereitstellen
Restabfallbehälter müssen an dem im Abfalltourenplan genannten Termin bis 6 Uhr morgens, mit geschlossenem Deckel so an der Straße bereitstehen, dass sie vom Entsorgungsfahrzeug gut erreichbar sind und ohne Probleme geleert werden können.
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Sind die Behälter geleert, sind sie unverzüglich auf das an die Abfallentsorgung angeschlossene Grundstück zurückzustellen.
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Restabfallsäcke werden vom Sammelfahrzeug mitgenommen, wenn sie neben dem Restabfallbehälter bereitgestellt wurden.
- Haben Sie Ihren Leerungstermin verpasst und können nicht zwei, vier, sechs oder acht Wochen bis zur nächsten regulären Leerung warten, verfahren Sie bitte, wie in diesen Tipp beschrieben.
Restmengenverantwortung
Restabfallbehälter noch halbvoll
Falls Ihr Restabfallbehälter im Zuge der Entleerung einmal nicht ganz leer geworden ist, berücksichtigen Sie bitte, dass ...
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immer Sie als Abfallerzeuger und Nutzer des Restabfallbehälters durch ihr Einfüllverhalten dazu beitragen, ob dieser komplett geleert werden kann.
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es für Restabfälle, die nach der Leerung im Restabfallbehälter verblieben sind, keinen Gebührennachlass oder keinen Ersatzanspruch gibt, und
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es den Müllwerkern untersagt ist in die Restabfallbehälter zu greifen.
Vorschriften für die Müllwerker
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Die Müllwerker dürfen keine lose eingeworfenen und darum festgefrorene Abfälle vom Behälterrand lösen.
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Sie dürfen auch Abfälle, die in den Behälter eingepresst wurden oder sich verklemmt haben nicht herausnehmen.
Die Abfälle müssen immer allein aufgrund der Schwerkraft von selber aus dem Behälter herausfallen. Das passiert, wenn der Behälter in der Schüttung des Sammelfahrzeugs den höchsten Punkt erreicht hat. In diesem Moment klappt auch der Deckel des Abfallbehälters (aufgrund der Schwerkraft) auf und der Abfall kann herausfallen.
Die Restabfälle gehen dann
Über Ringleben nach Staßfurth
Ab 01.01.2018 entladen die Sammelfahrzeugen der Recycling und Entsorgungs-Service Sangerhausen GmbH die im Landkreis Mansfeld-Südharz eingsammelten Restabfälle auf der Umladestation der REMONDIS GmbH & Co. KG in 06556 Ringleben.
Nach der Umladung in Großcontainer werden sie nach 39418 Staßfurt zur Entsorgungsanlage REMONDIS Thermische Abfallverwertung GmbH transportiert und dort thermisch verwertet.
Rechtsgrundlagen
Satzungsbezüge
§ 3 Abs. 2 Abfallsatzung | Vorrang für stoffliche Verwertung von Abfällen
§ 8 der Abfallsatzung | Umsetzung der Überlassungspflichten durch den Anschluss- und Benutzungszwang gemäß der Vorgaben von § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz
§ 28 der Abfallsatzung | zugelassenen Restabfallbehälter
§ 31 Abs. 12 der Abfallsatzung | maximal zulässiges Füllgewicht der Restabfallbehälter
- Zuletzt aktualisiert: 12. Juli 2023