Der EAW im Portrait
EAW seit 2010
Der EAW nimmt seine Arbeit auf
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung (LKGebNRG) vom 11.11.2005 (GVBl. LSA S. 692) wurde am 01.07.2007 aus den Gemeinden der bisherigen Landkreise Mansfelder Land und Sangerhausen der neue Landkreis Mansfeld-Südharz gebildet.
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft für den Landkreis Mansfeld-Südharz ist zum 01.01.2010 gebildet worden. Träger des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft (EAW) ist der Landkreis Mansfeld-Südharz. Die Leitung des EAW liegt in Händen von Herrn Karsten Paetz.
Entsorgungsträger
Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Der EAW nimmt seit dem 01.01.2010 im Rahmen seiner Betriebssatzung die Belange des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auf der Grundlage von § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie gemäß § 3 Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt im gesamten Kreisgebiet Mansfeld-Südharz wahr.
Insbesondere obliegt dem EAW die Organisation, Durchführung und Abrechnung der Aufgaben der öffentlichen Abfallentsorgung gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie denen der Abfallwirtschaftskonzeption und der des einschlägigen Satzungsrechtes des Trägers (Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung).
Aufgaben
Die Aufgaben des EAW sind unter anderem
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die Wirtschaftsführung
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die Vorbereitung der Abfall- und Gebührensatzung
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die Gebührenkalkulation und Gebührenveranlagung
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der Einzug und die Vollstreckung der Abfallgebühren
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das Mahnwesen und das Kostencontrolling
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die Organisation der Nachsorge und die Rekultivierung der geschlossenen Kreismülldeponien des Landkreises
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die Organisation und Sicherstellung der Entsorgungssicherheit gemäß den Festlegungen des kreislichen Abfallwirtschaftskonzeptes (AWIKO)
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die Anleitung und Kontrolle der Vertragserfüllung der durch den Landkreis Mansfeld-Südharz beauftragten Dritten
- Zuletzt aktualisiert: 13. Februar 2023