Sperrmüllsammlung
Das ist Sperrmüll
Zu groß für den Restabfallbehälter
Der Stuhl ist zu groß! Der Teppich ist zu schwer! Das Regal kann gar nicht in eine Mülltonne passen!
Für die Entsorgung von sperrigem Hausrat, welcher, auch wenn er zerlegt ist, nicht in einen zugelassenen Restabfallbehälter hinein passt, steht das Sammelsystem für Sperrmüll zur Verfügung. Als Sperrmüll entsorgt werden beispielsweise:
| Kleinmöbel | Gartenmöbel | Matratzen | Polstermöbel | Regale | Schränke | Teppiche und Bodenbeläge | weitere Beispiele für Sperrmüll stehen hier |
Sperriges aus Kunststoffen
Ist diverser sperriger Hausrat zu entsorgen, der aus Kunststoff hergestellt ist, wie der kaputte Wassereimer, die Gießkanne ohne Brause oder der zerbrochene Wäschekorb, werden diese sperrigen Stücke als Kunststoffwertstoffe auf den EAW Wertstoffhöfen angenommen.
Noch zu gut für den Sperrmüll
Spenden und helfen
Wenn Möbel oder Haushaltsgeräte noch gut erhalten und nutzbar sind, dann spenden Sie diese doch einem Sozialprojekt im Landkreis Mansfeld-Südharz. Die hier genannten Projekte bieten sozial schwachen Menschen im Landkreis die Möglichkeit, gut erhaltene Waren gegen ein geringes Entgelt zu erwerben.
Außer Möbeln werden auch Haushaltswaren, Kleidung und technische Geräte (Elektrogeräte) und anderes mehr angenommen. Die Spendenannahme erfolgt direkt bei den Projekten.
Förderverein für Soziokultur und Beschäftigung e. V.
Rammtorstraße 37 | 06295 Lutherstadt Eisleben | Telefon 03475 747238 |
Geöffnet | montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr
Arbeits- und Bildungs-Initiative e. V. (ABI)
Riestedter Straße 2 | 06526 Sangerhausen | Telefon 03464 515197 |
Diakonieläden in Sangerhausen, Hettstedt und Lutherstadt Eisleben und Möbelbörse in Sangerhausen
Das ist kein Sperrmüll
Kleinteile in Säcken oder Kartons
sind in aller Regel Restabfälle, die in einen Restabfallbehälter oder einen zugelassenen Restabfallsack passen, ganz egal ob es sich um Abfälle aus Wohnung, Haus und Hof oder von Baumaßnahmen handelt. Auch abgelöste Tapeten und Reste neuer Tapeten werden zur Entsorgung in handelsüblichen Müllsäcken gesammelt. Auch diese gehören natürlich NICHT zum Sperrmüll. Weitere Beispiele für Hausrat stehen hier.
Auch Bauabfälle können sperrig sein
Als Sperrmüll werden jegliche Bau- und Abbruchabfälle jedoch NICHT entsorgt.
Als "Faustregel" gilt, dass nur solche Stücke als Sperrmüll entsorgt werden, die man bei einem Umzug aus der alten, mit in eine neue Wohnung nehmen würden. Das trifft üblicherweise nicht zu für Außenrollos | Duschkörper/-tassen | Fenster und Türen | Fensterladen | Fußbodendielen | Fußbodenleisten | Laminatbretter | Parkettholz | Toilettenschüsseln | Waschbecken | Wannenkörper | Wand- und Deckenpaneele | weitere Beispiele für Bauabfälle stehen hier |
Nicht als Sperrmüll entsorgt werden auch leere Ölbehälter/-tanks | Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile | Abfälle aus der Produktion/Betriebsabfälle.
Abholung auf Antrag
Ecksofa | Gartenbank | Kinderwagen | Lattenrost | Teppich
Ein Haushalt, der auf einem anschlusspflichtigen Grundstück im Landkreis Mansfeld-Südharz lebt kann in einem Jahr insgesamt max. 4 m³ Sperrmüll zur gebührenfreien Abholung anmelden.
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Diese 4 m³ Sperrmüll werden an höchstens zwei Terminen abgeholt. Möglich sind also eine oder zwei Anmeldungen im Jahr.
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Zur Anmeldung können das Online-Sperrmüllformular oder die Sperrmüllabrufkarten genutzt werden, die im Service-Heft enthalten sind und die auch hier heruntergeladen werden können.
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Angemeldet (und abgeholt) werden nur solche sperrigen Einzelstücke, die die Abmessungen von 2 m x 1 m x 0,75 m nicht überschreiten und die nicht schwerer als 70 kg sind.
Online-Sperrmüll-Formular
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Drei Wochen oder Expressabfuhr
Drei Wochen einplanen
Zur Abholung von Sperrmüll können das Online-Sperrmüllformular oder die Sperrmüllabrufkarten genutzt werden.
Ihre Online-Anmeldung oder die ausgefüllte Sperrmüllabrufkarte sollte mindestens drei Wochen vor dem gewünschten Termin beim EAW eingetroffen sein. Die Antwort-E-Mail oder die Antwortkarte, mit/auf der Sie den Termin für die Abholung erhalten, trifft mindestens drei Tage vor diesem Termin bei Ihnen ein.
Können Sie den benannten Termin für die Abholung nicht wahrnehmen, teilen Sie das dem EAW bitte rechtzeitig schriftlich oder telefonisch über 03475 613324 mit. Kommen wir zu Ihnen und es steht keine Sperrmüll bereit, ist das eine Leerfahrt und Leerfahrten verursachen Kosten.
Es muss schnell gehen
Wenn der Sperrmüll kurzfristig abgeholt werden soll, können Sie eine Expressabfuhr bestellen. Vermerken Sie diesen Wunsch bitte im Online-Sperrmüllformular oder auf der Sperrmüllabrufkarte.
Die Expressabfuhr kann gegen Zahlung einer Expressgebühr durchgeführt werden. Spätestens drei Werktage nach Eingang der Expressgebühr auf den Konten des EAW wird der angemeldete Sperrmüll abgeholt.
Ihre Ansprechpartner/-in bei Fragen zur Expressabfuhr finden Sie hier.
Sperriges richtig bereitstellen
So ist es richtig
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Bitte stellen Sie am Ihnen benannten Abholtag bis 6 Uhr morgens nur die angemeldeten Sperrmüllteile vor Ihrem Grundstück so bereit, dass die Müllwerker auf dem Entsorgungsfahrzeug sie auch sehen können.
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Verantwortlich dafür, dass Passanten nicht durch die sperrigen Stücke gefährdet werden, ist immer der "Bereitsteller".
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Sperrmüllstücke, die nicht angemeldet worden sind und solche deren Abholung nicht "genehmigt" wurden, werden nicht mitgenommen.
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Ob angemeldete Teile nicht "genehmigt" wurden, teilen wir Ihnen je nach Art der Bestellung wie folgt mit:
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Entweder es steht in der Antwort-E-Mail mit der Terminmitteilung
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oder auf der Rückantwort der Sperrmüllkarte unter der Überschrift "Von den angemeldeten Einzelteilen können nicht entsorgt werden ...".
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- Sollte einmal ein sperriges Teil nicht mitgenommen worden sein, müssen Sie dieses umgehend wieder auf Ihr Grundstück zurücknehmen.
Anlieferung auf den Wertstoffhöfen
Sperrmüll aus privaten Haushalten
können Sie als Bürger/-in aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz auch zwei Mal im Jahr selbst bei den EAW Wertstoffhöfen anliefern.
Bitte beachten Sie diese Hinweise zur Anlieferung von Sperrmüll und Grünschnitt auf den Wertstoffhöfen.
Die sperrigen Teile müssen, nach den Hinweisen des Personals, von Ihnen als Anlieferer selbst in die entsprechend gekennzeichneten Container eingestellt werden. Entladehilfen oder Hebezeuge stehen nicht zur Verfügung.
Gebührenfrei kann ...
jeder Haushalt im Rahmen einer Anlieferung 2 m³ Sperrmüll im zerlegten Zustand (zum Beispiel Schränke oder Betten) abgeben. In einem Jahr kann/können damit Sperrmüll bis zu einer Gesamtmenge von 4 m³, abgegeben werden. Eine ausgefüllte Sperrmüllabrufkarte ist bei der Anlieferung vorzulegen.
Gebühren
für Sperrmüllübermengen fallen an, wenn mehr als die oben genannten, jährlich zulässige Sperrmüllgesamtmenge angeliefert wird.
Zudem wird
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Sperrmüll, der für den anliefernden Haushalt bereits im Holsystem (siehe oben) sowie
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Grünabfall, der im Rahmen des Sammelsystems Grünabfall statt Sperrmüll
entsorgt wurde, ebenfalls hinzugerechnet.
Sperrmüll aus anderen Herkunftsbereichen
Die Annahme ist gebührenpflichtig
Auch in Betrieben, Verwaltungen, Schulen, Vereinen oder öffentlichen Einrichtungen zerbrechen Stühle oder werden alte durch neue Möbel ersetzt.
Sperrmüll aus diesen Herkunftsbereichen (Gewerbetreibende und ähnliche Nutzer) wird auf den EAW Wertstoffhöfen ausschließlich gebührenpflichtig angenommen. Die Annahme ist auf maximal 2 m³ pro Anlieferung und Tag begrenzt.
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Eine Abholung von Sperrmüll, der auf einem gewerblichen genutzten Grundstück angefallen ist, kann nicht in Anspruch genommen werden.
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Eine Anlieferung von Sperrmüll kann außerdem an der Umladestation der REMONDIS GmbH & Co. KG in 06556 Ringleben erfolgen.
Zu große Stücke oder zu viel Sperrmüll
Sperrige Einzelstücke
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die schwerer als 70 kg sind und/oder eine Größe von 2 x 1 x 0,75 m von überschreiten
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sowie Abfälle aus Totalentrümpelungen oder Haushaltsauflösungen
werden auf Anforderung durch den Abfallbesitzer ausschließlich außerhalb der normalen Sperrmüllentsorgung über Absetzcontainer mit einem Füllraum von sieben Kubikmetern (7 m³) entsorgt. Die Beladung des auf dem Grundstück des Antragstellers bereitgestellten Absetzcontainers ist durch den Abfallbesitzer innerhalb von drei Tagen abzuschließen.
Es fallen Gebühren für die Containergestellung sowie Entsorgungsgebühren für die Abfälle an.
Sammelentsorgung über den Vermieter
Alle Nachbarn haben aufgeräumt
und nun sind von jedem Mieter ihres Hauses einige sperrige Stücke zu entsorgen. Fragen Sie doch Ihren Vermieter oder den Grundstückseigentümer, ob er für sie und alle Nachbarn eine "Sammelentsorgung" anmelden würde.
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Dazu muss jeder Mieter seine Sperrmüllabrufkarte ausfüllen und unterzeichnen. Diese erhält der Vermieter. Er schickt die Karten mit dem Vermerk, dass alle angemeldeten Stücke an einem Termin an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft abgeholt werden sollen.
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Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft koordiniert die Terminvergabe und stellt die Abholung des Sperrmülls bis spätestens drei Wochen nach dem Eingang der Sperrmüllabrufkarten/Anmeldungen sicher.
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Zu beachten ist, dass jeder beteiligte Mieter noch über einen Entsorgungsanspruch für Sperrmüll verfügen muss. Das heißt, es darf bislang kein Sperrmüll angemeldet worden sein oder es wurden je teilnehmendem Mieter weniger als 4 m³ Sperrmüll angemeldet und entsorgt.
Rechtsgrundlagen
Satzungsbezüge
§ 6 Abs. 1, Ziffer 3 Abfallsatzung | Begriffsbestimmung für Sperrmüll
§ 6 Abs. 1, Ziffer 4 Abfallsatzung | ... für Abfälle, die kein Sperrmüll sind | Bauschtt
§ 6 Abs. 1, Ziffer 5 Abfallsatzung | ... für Abfälle, die kein Sperrmüll sind | Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
§ 6 Abs. 1, Ziffer 6 Abfallsatzung | ... für Abfälle, die kein Sperrmüll sind | Boden und Steine
§ 6 Abs. 1, Ziffer 7 Abfallsatzung | ... für Abfälle, die kein Sperrmüll sind | Asbesthaltige Abfälle
§ 6 Abs. 1, Ziffer 8 Abfallsatzung | ... für Abfälle, die kein Sperrmüll sind | Mineralfaserabfälle
§ 6 Abs. 1, Ziffer 9 Abfallsatzung | ... für Abfälle, die kein Sperrmüll sind | Bioabfälle
§ 6 Abs. 1, Ziffer 10 Abfallsatzung | ... für Abfälle, die kein Sperrmüll sind | Marktabfälle
§ 6 Abs. 1, Ziffer 11 Abfallsatzung | ... für Abfälle, die kein Sperrmüll sind | Straßenkehrricht
§ 6 Abs. 1, Ziffer 12 Abfallsatzung | ... für Abfälle, die kein Sperrmüll sind | Schadstoffe
§ 6 Abs. 1, Ziffer 13 Abfallsatzung | ... für Abfälle, die kein Sperrmüll sind | Fäkalschlamm
§ 6 Abs. 1, Ziffer 14 Abfallsatzung | ... für Abfälle, die kein Sperrmüll sind | Altpapier
§ 6 Abs. 1, Ziffer 15 Abfallsatzung | ... für Abfälle, die kein Sperrmüll sind | Verpackungsabfälle
§ 6 Abs. 1, Ziffer 16 Abfallsatzung | ... für Abfälle, die kein Sperrmüll sind | Altmetall
§ 6 Abs. 1, Ziffer 17 Abfallsatzung | ... für Abfälle, die kein Sperrmüll sind | Elektroaltgeräte
§ 13 Abs. 1 Zif. 8 Abfallsatzung | Getrennthaltung von Abfällen | Sperrmüll
§ 20 Abfallsatzung | Sperrmüll
§ 21 Abs. 6 Abfallsatzung | Grünabfall statt Sperrmüll
§ 27 Abs. 1 Abfallsatzung | Altholz aus Sperrmüll wird wie Sperrmüll entsorgt
- Zuletzt aktualisiert: 31. Juli 2023