Foto: Ein Lithium-Ionen-Akku

Tipp | Batterien

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Batterien aus batteriebetriebenen Altgeräten immer entfernen

Batterien und Akkus müssen, wenn das möglich ist, vor der Abgabe der Altgeräte an den Wertstoffhöfen entnommen werden. 

  • Als Verbraucherin und Verbraucher sind Sie zur Entnahme nicht vom Gerät umschlossener Batterien sogar gesetzlich verpflichtet. 

  • Insbesondere Altgeräte, die lithiumhaltige Batterien und Akkus enthalten, können bei falscher Behandlung und Entsorgung Brände mit schwerwiegenden Folgen für Mensch, Umwelt und Abfallbehandlungsanlagen verursachen.

  • Sofern sich Batterien oder Akkus nicht entfernen lassen, muss dieses Elektroaltgerät in einem separaten Sammelbehälter zwischengelagert werden. Die entnommenen Batterien und Akkus sind der Altbatteriesammlung zuzuführen.


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