Tipp | Batterien
Batterien aus batteriebetriebenen Altgeräten immer entfernen
Batterien und Akkus müssen, wenn das möglich ist, vor der Abgabe der Altgeräte an den Wertstoffhöfen entnommen werden.
-
Als Verbraucherin und Verbraucher sind Sie zur Entnahme nicht vom Gerät umschlossener Batterien sogar gesetzlich verpflichtet.
-
Insbesondere Altgeräte, die lithiumhaltige Batterien und Akkus enthalten, können bei falscher Behandlung und Entsorgung Brände mit schwerwiegenden Folgen für Mensch, Umwelt und Abfallbehandlungsanlagen verursachen.
-
Sofern sich Batterien oder Akkus nicht entfernen lassen, muss dieses Elektroaltgerät in einem separaten Sammelbehälter zwischengelagert werden. Die entnommenen Batterien und Akkus sind der Altbatteriesammlung zuzuführen.
Mehr über Batterie-Rücknahme und -recycling
- Zuletzt aktualisiert: 06. Oktober 2023