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Abfallwirtschaftskonzept des EAW
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes (KrwG) i.V. mit dem Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) verpflichten den Landkreis, in seiner Eigenschaft als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) gemäß § 20 Abs. 1 KrwG, zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes (AWIKO) für sein Entsorgungsgebiet. Es ist Planungsgrundlage der kommunalen Abfallwirtschaft und soll eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung geben.