Illegaler Müll
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Kann ich vor den Toren der Wertstoffhöfe jederzeit Abfälle ablegen?
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Ist es möglich, zum Beispiel ein gut erhaltenes Kinderspielzeug, das Bürger/-innen auf dem Wertstoffhöfen entsorgt haben, für die weitere Nutzung mit nach Hause zu nehmen?
Wir informieren zu Frage 1 ...
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Eine Ablagerung von Abfällen vor den Eingängen zu den Wertstoffhöfen gilt grundsätzlich als illegale Ablagerung und führt sofort zur Anzeige durch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft.
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Eine illegale Ablagerung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 € geahndet werden.
Wir informieren zu Frage 2 ...
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Nein, das ist nicht möglich. Die Wertstoffhöfe sind Entsorgungseinrichtungen.
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Die Anlieferer/-innen haben dort Abfälle und Wertstoffe überlassen und erwarten vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, dass diese ordnungsgemäß entsorgt werden. Eine Weitergabe an Dritte kann deshalb nicht erfolgen.
Mehrwissen über die Wertstoffhöfe
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- Zuletzt aktualisiert: 09. Oktober 2023