Foto: Vor den Tor des geschlossenen Wertstoffhofen stehen Grüngutsäcke - das ist nicht erlaubt
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Illegaler Müll

Foto: Vor den Tor des geschlossenen Wertstoffhofen stehen Grüngutsäcke - das ist nicht erlaubt
  1. Kann ich vor den Toren der Wertstoffhöfe jederzeit Abfälle ablegen?

  2. Ist es möglich, zum Beispiel ein gut erhaltenes Kinderspielzeug, das Bürger/-innen auf dem Wertstoffhöfen entsorgt haben, für die weitere Nutzung mit nach Hause zu nehmen?

Wir informieren zu Frage 1 ...

  • Eine Ablagerung von Abfällen vor den Eingängen zu den Wertstoffhöfen gilt grundsätzlich als illegale Ablagerung und führt sofort zur Anzeige durch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft.

  • Eine illegale Ablagerung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 € geahndet werden.

Wir informieren zu Frage 2 ...

  • Nein, das ist nicht möglich. Die Wertstoffhöfe sind Entsorgungseinrichtungen.

  • Die Anlieferer/-innen haben dort Abfälle und Wertstoffe überlassen und erwarten vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, dass diese ordnungsgemäß entsorgt werden. Eine Weitergabe an Dritte kann deshalb nicht erfolgen.

Mehrwissen über die Wertstoffhöfe

 

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