Abfallbehältergröße
Was ist bei der Entscheidung für einen "zu meinem Grundstück und zu meiner Familie passenden" Restabfallbehälter zu beachten?
Wir informieren ...
Drei wichtige Faktoren
Für die Auswahl ist ...
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die Familiengröße und das Abfallverhalten der Familienmitglieder zu beachten. Das heißt, wie konsequent werden von den Familienmitgliedern Abfallvermeidung und Getrenntsammlung praktiziert. Auch zu berücksichtigen ist, ob alle Bioabfälle selbst kompostiert werden und/oder ob auch eine Bio-Tonne genutzt wird/werden soll.
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außerdem der zur Auswahl stehende Füllraum der zugelassenen Restabfallbehälter sowie der ...
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für die jeweiligen zugelassenen Restabfallbehälter nutzbare Abfuhrrhythmus zu beachten. Die zugelassene Restabfallbehälter für Eigentümer eines Ein- bis Mehrfamilienhausgrundstücks stehen mit einen Füllraum von 80, 120 oder 240 Liter zur Verfügung. Auf Grundstücken von Mehrfamilienhäusern und großen Wohnanlagen können auch 1.100 Liter Müllgroßbehälter (MGB) genutzt werden.
Grundsätzlich gilt Folgendes
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Der Restabfallbehälter muss so groß bemessen sein, dass er alle Restabfälle aufnehmen kann, die auf dem angeschlossenen Grundstück im Zeitraum zwischen den Leerungen anfallen. Der Deckel des Abfallbehälters muss bequem schließen, wenn dieser zur Leerung bereitgestellt wird.
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Es kann nicht schaden, einen kleinen "Puffer" an Behälterfüllraum einzukalkulieren. Dann passt auch bei Renovierungen oder zu Feiertagen, der doch etwas reichlicher anfallende Abfall in den Behälter.
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Sollte aber trotz bester Planung doch einmal der Restabfallbehälters zu klein sein, können Sie hier einen Restabfallsack kaufen und am Leerungstermin zusammen mit "der Tonne" bereitstellen. Bitte keine handelsüblichen Müllsäcke verwenden. Diese werden vom Sammelfahrzeug NICHT mitgenommen.
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Fällt regelmäßig mehr Restabfall an, dann müssen Sie den zu kleinen Restabfallbehälter durch einen Größeren ersetzen lassen. Bitte nutzen Sie dazu dieses Antragsformular. Ob dafür Gebühren und in welcher Höhe diese erhoben werden, das erfahren Sie hier.
Mehrwissen zur Restabfallentsorgung
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- Zuletzt aktualisiert: 09. Oktober 2023