Foto: Verschiedene sperrige Abfälle stehen zur Entsorgung bereit
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Entrümpelung?

Foto: Verschiedene sperrige Abfälle stehen zur Entsorgung bereit

Sie haben Ihr Grundstück aufgeräumt? Sie müssen einen Haushalt auflösen?

Sie fragen, ob die dabei anfallenden Abfälle beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft zur Entsorgung angemeldet werden können?

Wir informieren ...

Ja, das ist möglich

Abfälle aus Totalentrümpelungen oder Haushaltsauflösungen werden auf Anforderung durch den Abfallbesitzer ausschließlich außerhalb der normalen Sperrmüllentsorgung über Absetzcontainer mit einem Füllraum von sieben Kubikmetern (7 m³) entsorgt. Die Beladung des auf dem Grundstück des Antragstellers bereitgestellten Absetzcontainers ist durch den Abfallbesitzer innerhalb von drei Tagen abzuschließen.

Es fallen Gebühren für die Containergestellung an. Außerdem sind die Gebühren für die Entsorgung der Abfälle zu entrichten.

 

Mehrwissen über die Sperrmüll-Abholung

 

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