Nichts abstellen.
Kann ich, falls das Schadstoffmobil noch nicht da ist, am Halteplatz schon mal die (gefährlichen) Abfälle abstellen, die ich abgeben will?
Wir informieren ...
-
Ein Abstellen gefährlicher Abfälle außerhalb der Standzeit des Schadstoffmobils ist nicht erlaubt.
-
Die von den gefährlichen Abfällen ausgehenden Gefahren können, wenn die Abfälle zum Beispiel in Kinderhände gelangen, zu schwersten Verletzungen führen.
-
Werden unerlaubte Bereitstellungen beobachtet, wird vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Verursacher eingeleitet.
Wichtige Hinweise
-
Am Schadstoffmobil werden nur haushaltsübliche Mengen von gefährlichen Abfällen angenommen. Je Anlieferung und Anlieferer sind das maximal 20 kg bei einer maximalen Gebindegröße von 30 Litern.
-
Am Schadstoffmobil werden nur haushaltsübliche Arten gefährlicher Abfälle angenommen. Gefährliche Abfälle, die aus betrieblichen Prozessen stammen, also üblicherweise nicht in Haushalten zur Anwendung kommen, werden nicht angenommen.
-
Die gefährlichen Abfälle sind immer dem Personal des Schadstoffmobils in der Originalverpackung zu übergeben. Steht die Originalverpackung nicht mehr zur Verfügung, müssen die genutzten anderen Behälter dicht verschlossen sein. Es ist sicherzustellen, dass die anderen Behälter von den eingefüllten gefährlichen Abfällen nicht angegeriffen oder gar zersetzt werden.
Unterschiedliche oder unbekannte gefährliche Abfälle dürfen niemals miteinander vermischt werden.
Mehrwissen über die Sammlung
zurück zu den Fragen und Antworten
- Zuletzt aktualisiert: 09. Oktober 2023