Tipp | Anzeige droht
Keine Abfälle vor den Toren der geschlossenen Wertstoffhöfe ablegen
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Werden Ablagerungen von Abfällen jeglicher Art vor den Eingängen zu den Wertstoffhöfen Unterrißdorf, Sangerhausen oder Hettstedt vorgefunden, ist das eine illegale Ablagerung.
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Ein solcher Tatbestand führt sofort zur Anzeige durch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft.
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Die illegalen Ablagerungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 2.500 € geahndet werden.
- Zuletzt aktualisiert: 06. Oktober 2023