Tipp | Falsch entsorgt
Immer wieder Falsches im Gelben Sack
Trotz vieler Hinweise, doch bitte nur leere Verkaufsverpackungen im Gelben Sack zu sammeln, sind diese oftmals voller Restabfälle oder voll mit so genannten stoffgleichen Nichtverpackungen.
Die Gelben Säcke und auch die Gelben Müllgroßbehälter oder Container in den größeren Wohngebieten dürfen nur zur Sammlung leerer Verkaufsverpackungen genutzt werden. Für Verkaufsverpackungen haben Sie beim Kauf des verpackten Produkts einen Entsorgungskostenanteil bezahlt. Aus letztgenanntem Grund sind die Gelben Säcke und die Entsorgung der darin gesammelten leichten Verkaufsverpackungen für Sie auch gebührenfrei.
Verkaufsverpackungen fallen bei Ihnen und anderen Endverbrauchern an, nachdem das Produkt ausgepackt oder verbraucht wurde. Es sind also zum Beispiel die leere Bonbontüte und die Konfektschachtel, der leere Quarkbecher und auch die leere Tüte der Morgenbrötchen vom Bäcker und vieles mehr.
Bitte halten Sie sich an die Vorgaben
Nur leere Verkaufsverpackungen ...
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aus verschiedenen Kunststoffen (wie Becher, Folien, Beutel, Flaschen, Schalen) sowie
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aus Verbundstoffen (wie TetraPak, Milchkarton, Kaffeeverpackung, Saftpäckchen, Schachteln von Tiefkühlprodukten) und
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aus Weißblech und Aluminium (wie Lebensmittelkonserven-, Hundefütter, Katzenfutter und Getränkedosen)
gehören in die Gelben Säcke oder Container.
Falsches muss nicht in den Gelben Sack, denn ...
andere Kunststoffwertstoffe (Nichtverpackungen aus verschiedenen Kunststoffen) können Sie auf den EAW Wertstoffhöfen abgeben.
- Zuletzt aktualisiert: 06. Oktober 2023